AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen nach BGB § 14 B2B (Nur gültig
für Unternehmer)
Unsere Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich
an Unternehmer.
Unternehmer, im Folgenden Kunde genannt, sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen,
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
1.
Geltung
der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle
zwischen der Firma dataline gmbh und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie
alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen
werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher
schriftlich der Firma dataline gmbh anzuzeigen.
2.
Zahlungsbedingungen
und Preise
Es gelten ausschließlich unsere Liefer – und Zahlungsbedingungen,
mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und
zwar ebenso für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten
Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer – und
Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer – und
Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten
also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist ein Verbraucher.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 66760 Eschborn zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer
ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis
oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die dataline gmbh ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
3.
Lieferung
und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange
der Vorrat reicht. Alle von der dataline gmbh genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich
schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein,
die der dataline gmbh eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen,
obwohl die dataline gmbh diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt
sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die dataline gmbh an
der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-
oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten
die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf
von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die
Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der dataline gmbh nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der dataline gmbh nach Ablauf der verlängerten
Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen, wenn die dataline gmbh nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird
der dataline gmbh die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder
teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen der dataline gmbh liegt. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare
Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich
schriftlich der dataline gmbh zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Geht die dataline gmbh aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer
Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so
haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung
resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder
das Lager der dataline gmbh verlässt.
4.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der dataline gmbh aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in
Haupt- und Nebensache Eigentum der dataline gmbh. Der Kunde ist verpflichtet,
die unter dem Eigentumsvorbehalt der dataline gmbh stehenden Sachen
ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und
Schwachstromversicherung) und der dataline gmbh auf Anforderung eine solche
Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des
Kunden als an die dataline gmbh abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über
die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen
oder Beschlagnahmen hat der Kunde die dataline gmbh unverzüglich schriftlich zu
unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der dataline gmbh
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und die dataline gmbh dieses
genehmigen sollte, tritt der Kunde der dataline gmbh bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist
verpflichtet, der dataline gmbh alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5.
Haftungsbeschränkung
Die dataline haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die dataline gmbh
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird
oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer
Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden
begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen
garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel,
nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt
unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der dataline gmbh aus
Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder
unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere
dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der
Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,
insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene,
die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden
können, Vorkehrungen zu treffen.
6.
Gewährleistung
für Hardware
Die dataline gmbh gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die dataline gmbh und der Kunde sind sich darüber einig, dass im
Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen
sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag
der Ablieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der
Kunde der dataline gmbh unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die
durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der dataline gmbh
Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte
ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die
noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche
Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der
dataline gmbh eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der
dataline gmbh mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten
oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die dataline gmbh
ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur
mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die
andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit
sich bringen würde. Die dataline gmbh kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar
ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma drei Versuche innerhalb der vom
Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das
Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem zweiten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein dritter Versuch innerhalb der
gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter
den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur
dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden
kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist.
Hat der Kunde die dataline gmbh wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder
der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so
hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der dataline gmbh grob fahrlässig
oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der dataline gmbh entstandenen Aufwand
zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt
vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit schriftlich
nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Default- und
Dokumentations-Konfiguration.
7.
Gewährleistung
für Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung
untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich
mitteilen.
Die dataline gmbh gewährleistet für einen Zeitraum von einem Jahr
ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden
Schriftmaterial entspricht.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge
der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine
Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der
Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich
ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der
dataline gmbh eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der
Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder
Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch
berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere
Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich
bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der dataline gmbh zwei Versuche innerhalb
der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das
Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der
gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter
den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
Hat der Kunde die dataline gmbh wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder
der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so
hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der dataline gmbh grob fahrlässig
oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu
ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die
Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software
zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der
Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die
Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder
eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich
zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen
ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und
Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer
Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist
ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen
vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt
vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich
nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard
Lizenz- und Dokumentations- Konfiguration.
8.
Vertraulichkeit
Die dataline gmbh und der Kunde verpflichten sich gegenseitig,
alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9.
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in
elektronischer Form bei der dataline gmbh gespeichert sind, gelten als
zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und
ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
10.
Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der dataline gmbh ist es dem Kunden
nicht gestattet, die von der dataline gmbh erworbene Ware in Länder außerhalb
der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige
Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung
sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11.
Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den
USA importierten Produkte den Export- Kontrollbestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware,
Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen
Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit
einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte
Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen,
in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder
weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der
hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung
des amerikanischen Department of Commerce, Abteilung für die Verwaltung von
Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle
Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US- Bestimmungen beschränkt
sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf:
Länder, für die Beschränkungen gelten, sind derzeit:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak,
Nordkorea, Syrien und Vietnam
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten, sind:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete
Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den
Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und
biologischen Waffen verwendet werden
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf,
der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im
Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und
biologische Waffen aus den USA importiert wurden
12.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten
kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten
nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Software kann bei Zahlungsverzug deaktiviert werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der
dataline gmbh nur mit schriftlicher Einwilligung der dataline gmbh abtreten.
Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen
Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Der
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.